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Aktueller Stand zur Energiepreispauschale (300 Euro): Ministerium erhält Prüfauftrag

Nachdem die von der Bundesregierung beschlossene Zahlung der Energiepreispauschale Leistungsempfängerinnen und -empfänger berufsständischer Versorgungseinrichtungen ausdrücklich nicht mit einbezogen hat (vgl. News-Meldung vom 02.11.2022), gibt es neue Entwicklungen, über die wir Sie an dieser Stelle gerne informieren.

Die Initiative der Präsidentin der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Frau Dr. Eva Hemberger, zeigt Wirkung.

Nun erhält das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Prüfauftrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zu den bisher bei der Energiepreispauschale unberücksichtigten Personengruppen.

Auf Initiative der Präsidentin der BWVA, Frau Dr. Eva Hemberger, die zudem auch dem Vertretungsvorstand der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) - dem Dachverband aller Versorgungswerke - angehört, haben alle baden-württembergischen Versorgungswerke Herrn Ministerpräsident Kretschmann angeschrieben und aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Energiepreispauschale auch an alle Rentnerinnen und Rentner der Versorgungswerke ausbezahlt wird. Diesem Beispiel sind auch die Versorgungswerke in anderen Bundesländern gefolgt.

Aufgrund dieser Initiative sprechen sich nun alle Arbeits- und Sozialminister der sechzehn Bundesländer dafür
aus, dass die Energiepreispauschale allen Personengruppen zu Gute kommen soll. Es sei aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbar, weshalb bestimmte Gruppen ausgeschlossen würden. So sollten nach dem Beschluss
der Arbeits- und Sozialminister-Konferenz zum Beispiel auch Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke zu den Anspruchsberechtigten gehören.

Es wird zudem versichert, dass die bisherige Ungleichbehandlung bei der Auszahlung der Energiepreispauschale gesehen und eine rasche Beseitigung angestrebt wird. Man will sich auch in Zukunft auf Bundesebene für die Erweiterung des Kreises der Begünstigten der Energiepreispauschale und somit auch für die Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke einsetzen.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat dies mit Schreiben vom 17. Februar 2023 an die Präsidentin der BWVA, Frau Dr. Eva Hemberger, ausdrücklich bestätigt: 

„In Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz und für Migration, dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen sowie dem Ministerium für Finanzen, die Sie ebenfalls angeschrieben hatten, und im Auftrag von Herrn Minister Lucha MdL danke ich Ihnen für Ihre Schreiben vom 26.10.2022, in denen Sie uns um Unter-
stützung bitten, damit die bisher nicht anspruchsberechtigte Personengruppe der Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke in den Empfängerkreis der vom Bund gewährten Energiepreispauschale einbezogen wird. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat das Anliegen unverzüglich aufgegriffen und bereits
im Rahmen der 99. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder am 30. November und 1. Dezember 2022 erörtert. Die Länder haben sich dabei einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro allen Menschen zu Gute kommt. So sollten zum Beispiel auch Bezieherinnen und Bezieher von Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz, Renten der gesetzlichen Unfallversicherung oder Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke zu den Anspruchs-
berechtigten gehören. Die Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, zügig zu prüfen, welche Personengruppen bislang keinen Einmalbetrag zur Entlastung von den steigenden Energiepreisen erhalten und die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass diese Personengruppen einbezogen werden. Wir gehen davon aus, dass der Bund diese klare Positionierung der Länder aufgreifen wird.“

Bundesarbeitsministerium: Prüfauftrag noch nicht final abgeschlossen

Auf eine Anfrage der ABV nach dem Sachstand zum Prüfauftrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zu den bisher bei der Energiepreispauschale unberücksichtigten Personengruppen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Ende Februar 2023 mitgeteilt:

„Wir versichern Ihnen, dass die Bundesregierung dieses Anliegen sehr ernst nehmen. Die Prüfung zu den bisher unberücksichtigten Personengruppen wurde zügig nach Erteilung des Prüfauftrags aufgenommen. Sie ist jedoch noch nicht abgeschlossen, sodass wir zum jetzigen Zeitpunkt zum Ergebnis der Prüfung keine Aussage treffen können“, so das Ministerium.