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Keine 300-Euro-Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner berufsständischer Versorgungswerke

Über den Sachstand zur 300-Euro-Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner hatten wir zuletzt in unserem Beitrag vom 29. Oktober 2023 berichtet. Die Präsidentin der BWVA hat bereits im Laufe des Bekanntwerdens der Pläne der Politik und während des Umsetzungsprozesses vehemente Kritik geübt und zahlreiche Initiativen ergriffen, um die negativen Auswirkungen auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der berufsständischen Versorgungswerke zu verhindern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 6. Juli 2023 der von der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV) mit Schreiben vom 26. Mai 2023 an das Bundesministerium für Finanzen gerichteten Bitte um Prüfung, ob ein Anlage in der Einkommensteuererklärung insoweit ergänzt werden könne, dass man auch als Rentenleistungsbezieher angeben könne, wenn man keine Energiepreispauschale erhalten habe, eine Absage erteilt.

Im Lichte dieser Entwicklungen hat der Vorstand der ABV eingehend diskutiert, ob in der Angelegenheit noch weitere Maßnahmen zielführend sein könnten. Hierbei wurde auch wiederholt und intensiv im und mit dem Rechtsausschuss der ABV beraten. Im Ergebnis hat sich der Vorstand der ABV dazu entschieden, keine weiteren politischen oder rechtlichen Initiativen zu ergreifen.