Finanzierungsverfahren

Das Finanzierungsverfahren der Versorgungsanstalt

Die Versorgungsanstalt finanziert ihre Leistungsverpflichtungen – so wie ein Großteil aller berufsständischen Versorgungseinrichtungen – nach dem sogenannten offenen Deckungsplanverfahren, eigenfinanziert und ohne staatliche Zuschüsse.

Dieses Verfahren stellt eine Mischung aus Umlageverfahren (vgl. Deutsche Rentenversicherung) und Kapitaldeckungsverfahren (vgl. private Lebensversicherung) dar.

Neben dem aktuell versicherten Personenkreis wird dabei auch der künftige Neuzugang, also alle künftig zu erwartenden neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, berücksichtigt. Dies dient der Sicherstellung aller gegenwärtigen und künftigen Leistungsverpflichtungen.

Ein wesentlicher Parameter des Finanzierungsverfahrens ist der Rechnungszins. Er stellt die zu erbringende Verzinsung des vorhandenen Kapitals je Geschäftsjahr dar. Somit sorgt ein hoher Rechnungszins – wie bei der Versorgungsanstalt – von Anfang an für eine hohe Ausgangsverrentung und damit ein höheres Rentenniveau.

Durch die Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung ist es einerseits möglich, dynamische Versorgungsleistungen zu gewähren, andererseits wird damit eine einseitige Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Situation des Berufsstandes wie auch von der Kapitalmarktentwicklung vermieden. Gegenüber einem reinen Umlagesystem (vgl. Deutsche Rentenversicherung) hat dieses Finanzierungsverfahren den Vorteil, dass neben den Beitragseinnahmen zusätzlich Kapitalerträge erwirtschaftet werden. Für unsere Teilnehmerschaft ist somit mehr Geld vorhanden und es kann ein höheres Rentenniveau erzielt werden. Zudem ist das offene Deckungsplanverfahren in der Lage, demografische Dellen auszugleichen (z.B. Babyboomer).

Voraussetzung für die Anwendbarkeit des offenen Deckungsplanverfahrens ist ein dauerhaft gesicherter Neuzugang. Diese Voraussetzung ist in den Altersvorsorgesystemen der sogenannten ersten Säule, zu denen auch die berufsständischen Versorgungswerke zählen, aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Pflichtmitgliedschaft) gegeben.

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