Der Vorsitzende des Verwaltungsrats leitet die Verwaltung der Versorgungsanstalt und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich (Gesetz).
(1) Der Vorsitzende des Verwaltungsrats führt den Titel Präsident der Versorgungsanstalt.
(2) Ist er verhindert, so vertritt ihn sein Stellvertreter (Satzung).
Dr. Eva Hemberger
Vorsitzende des Verwaltungsrats und
Präsidentin der Versorgungsanstalt