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Rentenbeiträge können ab dem 1. Januar 2023 voll von der Steuer abgesetzt werden

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem 1. Januar 2023 voll absetzen können – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Ursprünglich hätte das erst 2025 möglich sein sollen. Die Bundesregierung will damit Bürgerinnen und Bürger entlasten und will auch künftig die sogenannte „Doppelbesteuerung“ der Renten verhindern.

Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Als Ausgleich dafür können die Aufwendungen für die Altersvorsorge während der Erwerbstätigkeit steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sie reduzieren so die Steuerzahlungen. Das gilt für Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und in Basisrentenverträge, die sogenannten Rürup Renten.