Bei Beitragszahlern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz ab dem zweiten bis zum fünften Kind um 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind. Mit Vollendung des 25. Lebensjahres entfällt der Abschlag wieder.
Es gelten somit folgende Beitragssätze:
Kategorie | Beitragssatz |
---|---|
Mitglieder ohne Kinder | 4,00 % |
Mitglieder mit 1 Kind | 3,40 % |
Mitglieder mit 2 Kindern | 3,15 % |
Mitglieder mit 3 Kindern | 2,90 % |
Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 Jahren | 2,65 % |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern unter 25Jahren | 2,40 % |
Der Anspruch der Pflegeversicherung auf die neuen zusätzlichen Abschläge besteht seit dem 01.07.2023. Allerdings muss die für die Umsetzung des Anspruchs erforderliche technische Infrastruktur erst noch bundesweit geschaffen werden. Hierfür hat der Gesetzgeber einen Zeitraum bis zum 30.06.2025 für die Zahlstellen – hierunter fallen auch die berufsständischen Versorgungswerke – vorgesehen.
Bis zur Umsetzung behalten wir, wie auch die gesetzliche Rentenversicherung, bei der Auszahlung der Versorgungsleistungen den neuen Basis-Beitragssatz von 3,4 Prozent bzw. für Kinderlose von 4,0 Prozent ein. Die zu berücksichtigenden Abschläge für mehrere Kinder unter 25 Jahren werden rückwirkend zum 01.07.2023 erstattet, sobald dies technisch möglich ist.
Die Versorgungsanstalt ist nur für die Umsetzung der neuen Regelungen für unsere Rentnerinnen und Rentner zuständig. Als berufstätige Teilnehmerin oder Teilnehmer wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.
Privat Versicherte sind hiervon nicht betroffen. Für sie gelten gegebenenfalls abweichende Regelungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Pflegeversicherung.