Aktuelles

Berufsständische Versorgungswerke sind ein bewährtes Erfolgsmodell mit Vorbildcharakter und werden es auch in Zukunft bleiben

Ein Beitrag von Dr. Eva Hemberger, Präsidentin der BWVA

Dr. Eva Hemberger, Präsidentin der BWVA

In den letzten Wochen wurde wiederholt versucht, insbesondere auch in den Medien, die in Rede stehenden Probleme eines einzelnen Versorgungswerks auf die gesamte berufsständische Altersversorgung zu übertragen. Das ist nicht nur sachlich falsch, sondern auch unzulässig – versagt ein einzelner Lehrer, löst dies doch auch keine Diskussion über das gesamte Schulsystem aus.

Umso notwendiger ist eine kurze Einordnung dessen, was das System der berufsständischen Altersversorgung auszeichnet. Es ist ein Erfolgsmodell und Vorbild für eine künftige Altersversorgung.

Die berufsständischen Versorgungswerke…

  • .... sind ein seit über 100 Jahren bewährtes und erfolgreiches System.
  • .... wurden gegründet, da die Politik die Freien Berufe 1957 bewusst aus der Deutschen Rentenversicherung ausgeschlossen und auf Selbsthilfe und Eigeninitiative verwiesen hat.
  • .... tragen ihre demografischen Lasten vollständig selbst und haben sie generationengerecht verteilt und ausfinanziert. Generationengerechtigkeit ist hier gelebte Selbstverständlichkeit. Gerade in diesem wesentlichen Punkt unterscheiden sie sich grundlegend von der Deutschen Rentenversicherung.
  • .... haben die künftigen strukturellen Herausforderungen frühzeitig erkannt und bereits konsequent bewältigt.
  • .... erhalten keine staatlichen Zuschüsse, tragen aber über die Steuern ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer maßgeblich zur Finanzierung der Deutschen Rentenversicherung bei.
  • .... haben zentrale Reformen, etwa die Anhebung des Renteneintrittsalters, schneller und konsequenter umgesetzt als die Deutsche Rentenversicherung.
  • .... haben kurze demokratisch legitimierte Entscheidungswege und arbeiten unabhängig in echter Selbstverwaltung.
  • .... dynamisieren Leistungen nur in versicherungsmathematisch begründbarer Höhe unter Einbeziehung aller künftigen Verpflichtungen. 

Generationengerechtigkeit ist kein Spielball politischer Mehrheiten

Eine zentrale Frage heute lautet: Wer trägt die Lasten des demografischen Wandels? In der Deutschen Rentenversicherung wird diese Frage seit Jahren vertagt, politisch abgefedert und in die Zukunft verschoben. In den berufsständischen Versorgungswerken ist sie hingegen systematisch und ohne Erhalt staatlicher Zuschüsse beantwortet. 

Dabei handelt es sich nicht um ein neues Modell. Die berufsständische Altersversorgung ist ein seit über 100 Jahren bewährtes System, das demografische Herausforderungen erkannt und in konkrete Maßnahmen übersetzt hat: 

  • die zügigere Anhebung des Renteneintrittsalters und 
  • die versicherungsmathematisch begründete Dynamisierung der Leistungen. 

Entscheidend ist dabei nicht die einzelne Maßnahme, sondern das zugrundeliegende Prinzip: Anpassungen erfolgen innerhalb des Systems.

Generationengerechtigkeit ist in den Versorgungswerken kein abstraktes Schlagwort, sondern gelebte Praxis. Jüngere Teilnehmerinnen und Teilnehmer können darauf vertrauen, dass unsere Leistungen auf belastbaren und versicherungsmathematisch fundierten Grundlagen beruhen.

Eigenverantwortung statt systemfremder Umverteilung

Die berufsständischen Versorgungswerke finanzieren ihre Leistungen ohne staatliche Zuschüsse. Beiträge und Kapitalerträge bilden die Grundlage der Versorgung. Es besteht ein klarer Zusammenhang zwischen Einzahlungen und späteren Ansprüchen und darauf gründet das Vertrauen unserer Mitglieder.

Gleichzeitig beteiligen sich ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer über das Steueraufkommen an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, insbesondere der aus Steuermitteln finanzierten Bundeszuschüsse zur Deutschen Rentenversicherung, ohne selbst davon zu profitieren. Diese Form der Solidarität erfolgt an der systematisch richtigen Stelle: über das Steuersystem.

Die Freiberufler sind auch bereit, mit ihren Solidaranteilen durch Steuern dafür zu sorgen, dass diese Bundeszuschüsse in voller Höhe über den Bundeshaushalt finanziert werden, denn sie sind Bezahlung für politische Entscheidungen und nicht für ureigene Inhalte der Deutschen Rentenversicherung. Allerdings sollten auch politische Entscheidungen für Leistungsausweitungen und damit Ausgabenerhöhungen, die über den Bundeshaushalt zu finanzieren sind, gründlich überdacht werden.

Eine Einbeziehung der Freien Berufe in die Deutsche Rentenversicherung würde diesen bewährten Ordnungsrahmen verschieben. Sie führte nicht zu einer systematischen Stärkung, sondern zu einer Vermischung unterschiedlicher Finanzierungslogiken ohne die strukturellen Probleme in der Deutschen Rentenversicherung zu beheben.

Das System der berufsständischen Altersversorgung - Ein System als Vorbild

Die Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung, die in den Versorgungswerken praktiziert wird, ist eine zentrale Stellschraube für die langfristige Stabilisierung von Alterssicherungssystemen. Prof. Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und damit einer der fünf „Wirtschaftsweisen“ formuliert es prägnant: „Sie [die Versorgungswerke] haben das, was wir im gesetzlichen System oder für die gesetzlich Abgesicherten dringend bräuchten, schon von vornherein mit drin: mehr Kapitaldeckung.“

Was in der Deutschen Rentenversicherung Gegenstand unendlicher politischer Debatten ist, haben die Versorgungswerke längst umgesetzt - als Teil eines Gesamtsystems, das mehrere Stellschrauben zugleich nutzt. Die Versorgungswerke sind damit nicht Teil des Rentenproblems, sondern vielmehr ein erprobtes Modell und Vorbild für eine Lösung des Problems.

Die Illusion kurzfristiger Entlastung

Die Erwartung, zusätzliche Beitragszahler könnten die Deutsche Rentenversicherung dauerhaft entlasten, hält einer genaueren Betrachtung nicht stand. Zusätzliche Beiträge begründen zusätzliche Ansprüche. Der Effekt ist daher kurzfristig entlastend, langfristig jedoch belastend: Den Mehreinnahmen der Deutschen Rentenversicherung von heute stehen die Leistungsansprüche von morgen gegenüber. Eine strukturelle Entlastung ergibt sich daraus nicht, im Gegenteil.

Hinzu treten weitere versicherungstechnische Aspekte.

Prof. Jochen Ruß, international anerkannte Autorität und Chef des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften der Universität Ulm, weist daher zu Recht darauf hin: „Es wäre natürlich kontraproduktiv, Selbständige […] die bereits anderweitig sinnvoll abgesichert sind, in die gesetzliche Rente rüber zu holen.“ Und zugespitzt: „Wenn was nicht kaputt ist, dann repariert’s doch nicht!“

Die eigentlichen Herausforderungen für die Deutsche Rentenversicherung bleiben bestehen

Die strukturellen Herausforderungen der Deutschen Rentenversicherung werden durch eine Erwerbstätigenversicherung nicht beseitigt. Sie liegen in der Ausgestaltung zentraler Stellschrauben des Systems.

Jochen Ruß formuliert die Konsequenz klar: „Das Problem ist nur lösbar, wenn man an allen Stellschrauben dreht.“ Dazu zählt er neben den offensichtlichen Stellschrauben (Rentenniveau, Beitragssatz, Renteneintrittsalter) auch die Nutzung kapitalgedeckter Elemente.

Auch Martin Werding warnt, dass man auf rechtliche, ökonomische und im Grunde auch auf ethische Probleme stoße, wenn man andere in den Strudel der ungelösten Probleme im gesetzlichen Rentensystem einbeziehe, die diese Probleme nicht verursacht hätten. Dabei betont er: „Wir haben Systeme, bei denen gibt es die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Lasst die bitte in Ruhe!“

Mein Fazit

Die berufsständischen Versorgungswerke sind ein seit über 100 Jahren funktionierendes Erfolgsmodell mit Vorbildcharakter und werden es bleiben.

Bei der Adenauerschen Rentenreform auf Selbsthilfe verwiesen, beruhen die berufsständischen Versorgungswerke auf Eigenverantwortung und passgenauen Lösungen für ihre jeweiligen Berufsstände. Verbunden mit den Prinzipien einer funktionierenden Selbstverwaltung liegt genau darin ihre besondere Stärke. 

Deshalb gilt: Finger weg von einem bewährten, sehr fortschrittlichen und generationsgerecht funktionierenden System!

Die Einbeziehung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der berufsständischen Versorgungswerke in eine Erwerbstätigenversicherung löst kein bestehendes Problem, sondern schwächt ein funktionierendes System. Sie relativiert die Prinzipien der Generationengerechtigkeit und Eigenverantwortung, ohne die strukturellen Herausforderungen der Deutschen Rentenversicherung zu beseitigen.

Die eigentliche Aufgabe liegt an anderer Stelle: in der Bereitschaft der Politik, die notwendigen strukturellen Reformen in der Deutschen Rentenversicherung selbst vorzunehmen - und nicht darin, funktionierende Strukturen einzubeziehen und sie damit zu schwächen, um kurzfristig Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Oder anders formuliert: Wer die Stabilität der Deutschen Rentenversicherung stärken will, sollte sich an den Systemen orientieren, die ihre Zukunft bereits gesichert haben - und sie nicht zum Bestandteil eines ungelösten Problems machen. 

Vermeintlich einfache Lösungen mögen kurzfristig politisch bequem sein, scheitern aber stets an der Realität.