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ABV-Prädikat in Kraft getreten

- Neues Qualitätssiegel stärkt Reputation der berufsständischen Versorgungswerke -

- BWVA ist das erste Versorgungswerk, das mit den erforderlichen Nachweisen das ABV-Prädikat beantragt hat -

Dr. Eva Hemberger, Präsidentin der BWVA

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat das von der Arbeitsgemeinschaft der berufsständischen Versorgungswerke (ABV) im November 2025 beschlossene Prädikat hinsichtlich der Markensatzung final geprüft und das ABV-Prädikat nunmehr unbeanstandet eingetragen. Nach dieser Eintragung darf die ABV jetzt, auf Antrag des jeweiligen Mitglieds und den entsprechenden Nachweisen für die erforderlichen Kriterien, das Prädikat zeitnah verleihen. Das ABV-Prädikat bestätigt offiziell diese nachgewiesene Professionalität der Versorgungswerke, die jährlich alle geforderten Sicherheits- und Prüfbedingungen erneut belegen müssen.

„Mit der Eintragung des ABV-Prädikats sind wir nach einem langen Weg erfolgreich am Ziel angelangt“ betont die Präsidentin der BWVA, Frau Dr. Eva Hemberger. „Ich habe mich in meiner Funktion als stellvertretende Vorsitzende der ABV für die Einführung des Qualitätssiegels stark engagiert und freue mich umso mehr, dass die Idee Realität geworden ist“, so Dr. Hemberger. „Jetzt hoffe ich, dass viele Versorgungswerke die Chance nutzen, sich ihre Professionalität mit dem ABV-Prädikat bestätigen zu lassen und damit der Öffentlichkeit beweisen, dass unser System der berufsständischen Versorgung auch nach 100 Jahren optimal funktioniert“.

Die BWVA hat den entsprechenden Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bereits bei der ABV eingereicht und kann jetzt in Kürze die Verleihung des Qualitätssiegels erwarten.