Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV), der auch für die Teilnehmer der Versorgungsanstalt maßgeblich ist, die von der Deutschen Rentenversicherung befreit sind, beläuft sich im Jahr 2023 weiterhin auf
18,6 %. Gleichzeitig steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der DRV auf 8.050,00 EUR.
Soweit die Berufseinkünfte des Jahres 2023 weniger als 149.000,00 EUR betrugen, ergibt dies für Teilnehmer, die von der Versicherungspflicht in der DRV befreit sind, einen Höchstbetrag von 1.497,30 EUR. Die Zahlung eines solchen Beitrags führt bei der Versorgungsanstalt im Jahr 2025 zu einer Jahresleistungszahl von 108,11 %. Lagen die Berufseinkünfte im Jahr 2023 über 149.000,00 EUR oder mehr, so gilt der allgemeine Beitragssatz von 12 % der Berufseinkünfte des vorletzten Jahres.
Das maximale steuerliche Abzugsvolumen (Sonderausgabenabzug für Beiträge zur VA), welches in 2024 bei
27.565,00 EUR lag (bei Zusammenveranlagung 53.130,00 EUR), beläuft sich für das Jahr 2025 auf 29.344,00 EUR (bei Zusammenveranlagung 58.688,00 EUR).
Abgabewert | Jahresleistungszahl in % | EUR |
---|---|---|
Mindestabgabe | 20,00% | 277,00 EUR monatlich |
Durchschnittsabgabe | 100,00% | 1.385,00 EUR monatlich |
Höchstabgabe | 170,00% | 2.354,50 EUR monatlich |