Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV), der auch für die Teilnehmer der Versorgungsanstalt maßgeblich ist, die von der Deutschen Rentenversicherung befreit sind, beläuft sich im Jahr 2023 weiterhin auf
18,6 %. Gleichzeitig sinkt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der DRV auf 7.300,00 EUR. Soweit die Berufseinkünfte des Jahres 2021 weniger als 135.000,00 EUR betrugen, ergibt dies für Teilnehmer, die von der Versicherungspflicht in der DRV befreit sind, einen Höchstbetrag von 1.357,80 EUR. Die Zahlung eines solchen Beitrags führt bei der Versorgungsanstalt im Jahr 2023 zu einer Jahresleistungszahl von 108,11 %. Lagen die Berufseinkünfte im Jahr 2021 bei 136.000,00 EUR oder mehr, so gilt der allgemeine Beitragssatz von 12 % der Berufseinkünfte des vorletzten Jahres.
Das maximale steuerliche Abzugsvolumen (Sonderausgabenabzug für Beiträge zur VA), welches in 2022 bei
25.639 EUR lag (bei Zusammenveranlagung 51.278 EUR), beläuft sich für das Jahr 2023 auf 26.527,80 EUR (bei Zusammenveranlagung 53.055,60 EUR).
Abgabewert | Jahresleistungszahl in % | EUR |
---|---|---|
Mindestabgabe | 20,00% | 251,20 EUR monatlich |
Durchschnittsabgabe | 100,00% | 1.256,00 EUR monatlich |
Höchstabgabe | 170,00% | 2.135,20 EUR monatlich |