Aktuelles

Abgabewerte / Sonderausgabenabzug 2023

Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV), der auch für die Teilnehmer der Versorgungsanstalt maßgeblich ist, die von der Deutschen Rentenversicherung befreit sind, beläuft sich im Jahr 2023 weiterhin auf 
18,6 %. Gleichzeitig sinkt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der DRV auf 7.300,00 EUR. Soweit die Berufseinkünfte des Jahres 2021 weniger als 135.000,00 EUR betrugen, ergibt dies für Teilnehmer, die von der Versicherungspflicht in der DRV befreit sind, einen Höchstbetrag von 1.357,80 EUR. Die Zahlung eines solchen Beitrags führt bei der Versorgungsanstalt im Jahr 2023 zu einer Jahresleistungszahl von 108,11 %. Lagen die Berufseinkünfte im Jahr 2021 bei 136.000,00 EUR oder mehr, so gilt der allgemeine Beitragssatz von 12 % der Berufseinkünfte des vorletzten Jahres.

Das maximale steuerliche Abzugsvolumen (Sonderausgabenabzug für Beiträge zur VA), welches in 2022 bei 
25.639 EUR lag (bei Zusammenveranlagung 51.278 EUR), beläuft sich für das Jahr 2023 auf 26.527,80 EUR (bei Zusammenveranlagung 53.055,60 EUR).

Übersicht über alle Abgabewerte 2023
Abgabewert Jahresleistungszahl in % EUR
Mindestabgabe 20,00% 251,20 EUR monatlich
Durchschnittsabgabe 100,00% 1.256,00 EUR monatlich
Höchstabgabe 170,00% 2.135,20 EUR monatlich