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Abgabewerte / Sonderausgabenabzug 2022

Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV), der auch für die Teilnehmer der Versorgungsanstalt maßgeblich ist, die von der Deutschen Rentenversicherung befreit sind, beläuft sich im Jahr 2022 weiterhin auf 
18,6 %. Gleichzeitig sinkt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der DRV auf 7.050,00 EUR. Soweit die Berufseinkünfte des Jahres 2020 weniger als 132.000,00 EUR betrugen, ergibt dies für Teilnehmer, die von der Versicherungspflicht in der DRV befreit sind, einen Höchstbetrag von 1.311,30 EUR. Die Zahlung eines solchen Beitrags führt bei der Versorgungsanstalt im Jahr 2022 zu einer Jahresleistungszahl von 108,10 %. Lagen die Berufseinkünfte im Jahr 2020 bei 132.000,00 EUR oder mehr, so gilt der allgemeine Beitragssatz von 12 % der Berufseinkünfte des vorletzten Jahres.

Das maximale steuerliche Abzugsvolumen (Sonderausgabenabzug für Beiträge zur VA), welches in 2021 bei 
25.787 EUR lag (bei Zusammenveranlagung 51.574 EUR), beläuft sich für das Jahr 2022 auf 25.639 EUR (bei Zusammenveranlagung 51.278 EUR).

Übersicht über alle Abgabewerte 2022
Abgabewert Jahresleistungszahl in % EUR
Mindestabgabe 20,00% 242,60 EUR monatlich
Durchschnittsabgabe 100,00% 1.213,00 EUR monatlich
Höchstabgabe 170,00 % 2.062,10 EUR monatlich