Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV), der auch für die Teilnehmer der Versorgungsanstalt maßgeblich ist, die von der Deutschen Rentenversicherung befreit sind, beläuft sich im Jahr 2021 weiterhin auf
18,6 %. Gleichzeitig steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der DRV auf 7.100,00 EUR. Soweit die Berufseinkünfte des Jahres 2019 weniger als 133.000,00 EUR betrugen, ergibt dies für Teilnehmer, die von der Versicherungspflicht in der DRV befreit sind, einen Höchstbetrag von 1.320,60 EUR. Die Zahlung eines solchen Beitrags führt bei der Versorgungsanstalt im Jahr 2021 zu einer Jahresleistungszahl von 108,07 %. Lagen die Berufseinkünfte im Jahr 2019 bei 133.000,00 EUR oder mehr, so gilt der allgemeine Beitragssatz von 12 % der Berufseinkünfte des vorletzten Jahres.
Das maximale steuerliche Abzugsvolumen (Sonderausgabenabzug für Beiträge zur VA), welches in 2020 bei
25.046 EUR lag (bei Zusammenveranlagung 50.092 EUR), beläuft sich für das Jahr 2021 auf 25.787 EUR (bei Zusammenveranlagung 51.574 EUR).
Abgabewert | Jahresleistungszahl in % | EUR |
---|---|---|
Mindestabgabe | 20,00% | 244,40 EUR monatlich |
Durchschnittsabgabe | 100,00% | 1.222,00 EUR monatlich |
Höchstabgabe | 170,00% | 2.077,40 EUR monatlich |