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Abgabe-Werte / Sonderausgabenabzug 2020

Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV), der auch für die Teilnehmer der Versorgungsanstalt maßgeblich ist, die von der Deutschen Rentenversicherung befreit sind, beläuft sich im Jahr 2020 weiterhin auf

18,6 %. Gleichzeitig steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der DRV auf 6.900,00 EUR. Soweit die Berufseinkünfte des Jahres 2018 weniger als 129.000,00 EUR betrugen, ergibt dies für Teilnehmer, die von der Versicherungspflicht in der DRV befreit sind, einen Höchstbetrag von 1.283,40 EUR. Die Zahlung eines solchen Beitrags führt bei der Versorgungsanstalt im Jahr 2020 zu einer Jahresleistungszahl von 108,12 %. Lagen die Berufseinkünfte im Jahr 2018 bei 129.000,00 EUR oder mehr, so gilt der allgemeine Beitragssatz von 12 % der Berufseinkünfte des vorletzten Jahres.

Das maximale steuerliche Abzugsvolumen (Sonderausgabenabzug für Beiträge zur VA), welches in 2019 bei 24.305 EUR lag (bei Zusammenveranlagung 48.610 EUR), beläuft sich für das Jahr 2020 auf 25.046 EUR (bei Zusammenveranlagung 50.092 EUR).

Übersicht über alle Abgabewerte 2020
Abgabewert Jahresleistungszahl in % EUR
Mindestabgabe 20,00% 237,40 EUR monatlich
Durchschnittsabgabe 100,00% 1.187,00 EUR monatlich
Höchstabgabe 170,00% 2.017.90 EUR monatlich