Der Minister würdigte in seiner Rede die Anpassungsfähigkeit und die vorausschauende Zukunftsplanung der Versorgungswerke. Die Bayerische Ärzteversorgung wie das gesamte System der berufsständischen Versorgung hätten sich über einen Zeitraum von 100 Jahren hinweg als eigenständiges System auf landesgesetzlicher Grundlage ohne jedwede staatlichen Zuschüsse hervorragend bewährt.
Mit Blick auf politische Debatten um die Einführung einer umfassenden Erwerbstätigenversicherung betonte Herrmann, dass eine Absicherung dieser Berufsgruppen in der gesetzlichen Rentenversicherung weder notwendig noch sinnvoll sei. „Dafür stehe ich. Dafür steht die Bayerische Staatsregierung“, stellte er unmissverständlich klar. Berufsständische Versorgungswerke mit Pflichtmitglichaft auf landesgesetzlicher Grundlage gibt es ausschließlich für Berufsstände mit obligatorischer Kammerverfassung, so für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und -bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie teilweise für Ingenieure und Psychotherapeuten.
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der ABV, die Heidelberger Zahnärztin und Präsidentin der BWVA, Dr. Eva Hemberger, hob in ihrer Festansprache insbesondere die Eigenverantwortung der Berufsstände für ihre Altersversorgung hervor. Der Staat schaffe nur die gesetzliche Grundlage, zur Gründung eines Versorgungswerkes sei immer die eigenständige Initiative des Berufsstandes nötig. Sie griff ein Wort des früheren Vorstandsvorsitzenden der ABV, des Hamburger Arztes Professor Dr. Rolf Bialas auf, der die berufsständische Versorgung daher völlig zu Recht als eigenständige Kulturleistung der Freien Berufe bezeichnet habe. Auch sie erteilte Bestrebungen, die Freien Berufe in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, eine klare Absage. Sie betonte, die ABV sei für solche politischen Debatten gerüstet und stehe in ständigem Austausch mit der Politik. Dabei zähle sie auch auf die bayerische Staatsregierung.
Quelle: ABV