Vorgezogenes Altersruhegeld
Wählen Sie Ihren Rentenbeginn zwischen Ihrer vorgezogenen Altersgrenze und Ihrer regulären Altersgrenze, so handelt es sich um ein vorgezogenes Altersruhegeld. Bitte bedenken Sie, dass Sie mit dem Vorziehen Ihre Einzahlungsphase verkürzen und die Rentenbezugsdauer verlängern.
Besonderheiten:
Vorgezogenes Altersruhegeld können Sie mit oder ohne Berufsaufgabe nehmen:
- Mit Berufsaufgabe: als Vollrente oder als Teilrente zu 30 %, 50 % oder 70 %
- Ohne Berufsaufgabe: ausschließlich als Teilrente zu 30 %, 50 % oder 70 %
Abschlag:
Um den vorzeitigen und damit verlängerten Rentenbezug auszugleichen, wird das vorgezogene Altersruhegeld mit einem versicherungsmathematischen Abschlag versehen. Dieser unterscheidet sich, je nachdem ob Sie Ihren Beruf aufgeben oder nicht:
- Abschlag bei Aufgabe des Berufs: 0,32 % bis 0,34 % pro Monat des Vorziehens
- Abschlag ohne Aufgabe des Berufs: 0,45 % pro Monat des Vorziehens
Berufliche Tätigkeit mit Berufseinkünften über der Hinzuverdienstgrenze:
- Bitte bedenken Sie vor Antragstellung, dass die Voraussetzungen für ein vorgezogenes Altersruhegeld mit Berufsaufgabe nicht mehr erfüllt sind, wenn sie vor Erreichen der Altersgrenze wieder Ihren Beruf mit Berufseinkünften über der Hinzuverdienstgrenze ausüben. Das überzahlte Altersruhegeld wäre ab Ruhegeldbeginn zurückzuzahlen.
- Wenn Sie sich die Möglichkeit offen halten wollen, wieder beruflich tätig zu werden, sieht die Satzung der Versorgungsanstalt verschiedene Varianten vor, den Ruhestand flexibel zu gestalten und das Ruhegeld durch Weiterarbeit zu erhöhen.
- So können Sie das vorgezogene Altersruhegeld als Teilrente zu 30 %, 50 % oder 70 % beantragen. Wird während des Bezugs der Teilrente 1 der Beruf weiter ausgeübt, wird durch die weitere Abgabepflicht die Teilrente 2 erhöht. Hierbei wäre der Abschlag 0,45 % ab dem folgenden Monatsersten bis zum Erreichen der Altersgrenze. Sofern Sie die Teilrente 2 über die Altersgrenze hinausschieben, wird diese mit einem rentenerhöhenden Zuschlag von 0,45 % für jeden ab der Altersgrenze folgenden vollen Monat versehen.
- Haben Sie sich jedoch für vorgezogenes Altersruhegeld mit Berufsaufgabe entschieden und Sie stellen kurze Zeit nach der Entscheidung für vorgezogenes Altersruhegeld mit Berufsaufgabe fest, dass die Entscheidung falsch war, sprechen Sie uns bitte bezüglich einer Rückabwicklung und für die Möglichkeit einer Änderung an. Wir werden versuchen, zu helfen.
Reguläres Altersruhegeld
Wählen Sie Ihren Rentenbeginn mit Erreichen Ihrer regulären Altersgrenze, so handelt es sich um ein „reguläres“ Altersruhegeld.
Ihr reguläres Altersruhegeld erhalten Sie abschlagsfrei. Eine Berufsaufgabe ist nicht erforderlich.
Hinausgeschobenes Altersruhegeld
Wählen Sie Ihren Rentenbeginn zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Erreichen Ihrer regulären Altersgrenze, so handelt es sich um ein hinausgeschobenes Altersruhegeld. Hierfür gibt es kein Höchstalter.
Besonderheit:
Zuschlag:
Um den späteren und damit verkürzten Rentenbezug auszugleichen, wird Ihnen auf das hinausgeschobene Altersruhegeld ein versicherungsmathematischer Zuschlag in Höhe von 0,45 % pro Monat des Hinausschiebens gewährt.