Altersgrenzen

Vorgezogene Altersgrenze, reguläres Altersruhegeld

Vorgezogene Altersgrenze

Jahrgang Vorgezogene Altersgrenze
1955 61 Jahre
1956 61 Jahre und 2 Monate
1957 61 Jahre und 4 Monate
1958 61 Jahre und 6 Monate
1959 61 Jahre und 8 Monate
1960 61 Jahre und 10 Monate
1961 und jünger 62 Jahre

 

Besonderheit:

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Teilnahme nach dem 31. Dezember 2011 eintritt, ist die vorgezogene Altersgrenze in jedem Fall erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres erreicht (§ 40 Abs. 1 der Satzung).

Reguläres Altersruhegeld

Jahrgang Altersgrenze
1955 66 Jahre
1956 66 Jahre und 2 Monate
1957 66 Jahre und 4 Monate
1958 66 Jahre und 6 Monate
1959 66 Jahre und 8 Monate
1960 66 Jahre und 10 Monate
1961 und jünger 67 Jahre