

Aktuell 1/2006
Freiwillige Zuzahlungen
Freiwillige Zuzahlungen
Nach der Satzung (§ 23 Abs. 4) ist es jedem Teilnehmer, der Pflichtabgaben entrichtet, gestattet, freiwillige Zuzahlungen zu leisten. Dabei kann jeder Abgabepflichtige eine freiwillige Zuzahlung in Höhe von max. 10 % seiner Pflichtabgabe bezahlen. Allerdings dürfen Pflichtabgabe und Abgabezuzahlungen die Obergrenze des Doppelten der Durchschnittsabgabe (2006: 21.672 EUR) nicht übersteigen.
Ferner räumt die Satzung denjenigen, deren Pflichtabgabe unter der Durchschnittsabgabe liegt (2006: 10.836 EUR), die Möglichkeit ein, auch über 10 % der Pflichtabgabe hinaus bis zur jährlichen Durchschnittsabgabe freiwillige Mehrzahlungen zu leisten. Diese zusätzliche Möglichkeit entfällt aber für Jahre, in denen ein Teilnehmer das 55. Lebensjahr bereits vollendet hat. (Schaubild 1).
Jegliche freiwillige Zuzahlung muss bis zum 30. Juni des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres beantragt worden sein. Aber Achtung: Für den Sonderausgabenabzug nach dem Alterseinkünftegesetz ist nicht das Jahr entscheidend, für das ein Antrag auf Abgabezuzahlung gestellt ist; maßgebend ist vielmehr das Jahr, in dem die Zuzahlung tatsächlich an die Versorgungsanstalt entrichtet worden ist.
Zur Veranschaulichung der Zuzahlungsmöglichkeiten soll das Schaubild 2 dienen. Im Falle 1 entrichtet ein Teilnehmer die Mindestabgabe. Er kann über die 10 % seiner Pflichtabgabe hinaus bis zur Durchschnittsabgabe zuzahlen, wenn er in dem Jahr, für das er zuzahlen möchte, das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Im Fall 2 hat die Pflichtabgabe eine Jahresleistungszahl von 110 % zur Folge. Dieser Teilnehmer ist berechtigt, 10 % seiner Pflichtabgabe als freiwillige Zuzahlung zu leisten; er erwirbt somit aus Pflicht- und freiwilligen Abgaben zusammen eine Jahresleistungszahl von 121 %.
Im Fall 3 greift die Höchstregelung. Zwar wäre der Teilnehmer grundsätzlich berechtigt, 10 % seiner Pflichtabgabe, die eine Jahresleistungszahl von 190 % zur Folge hat, zuzuzahlen. Pflichtabgaben und freiwillige Zuzahlungen würden aber die Grenze des Doppelten der Durchschnittsabgabe (200 % Jahresleistungszahl) übersteigen, so dass der Teilnehmer in diesem Beispielsfall nur knapp 5 % als freiwillige Zuzahlung leisten kann.
Rentenbezugsdauer - Lebenserwartung
Rentenbezugsdauer - Lebenserwartung
Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer hat sich im Verlauf der letzten 50 Jahre bei Männern knapp, bei Frauen mehr als verdoppelt. Betrug sie im Jahr 1952 bei Männern noch 10,5, bei Frauen 11,2 Jahre, belief sie sich im Jahr 2002 bei Männern bereits auf 18,5, bei Frauen auf 23,1 Jahre. Hauptursache dieser Entwicklung ist die deutlich gestiegene Lebenserwartung sowohl bei Männern als auch bei Frauen. Durch die längere Rentenbezugsdauer erhalten jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer im Laufe des Ruhestands eine höhere Gesamtleistung ausbezahlt. Diese muss allerdings von der Teilnehmerschaft insgesamt finanziert werden.
Grundlage für die aktuelle Kalkulation der Rentenbezugsdauer sind die von Versicherungsmathematikern erstellten Sterbetafeln. Sie enthalten im Wesentlichen Zahlen zu den Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten. Diese Tafeln werden für die freiberuflichen Versorgungswerke im nächsten Jahr neu erstellt. Gegenwärtig steigt die Lebenserwartung um jährlich 2 Monate. Angesichts der Entwicklung der vergangenen Jahre und Jahrzehnte ist damit zu rechnen, dass diese Entwicklung weiter anhält. Damit stellt sich für die Versorgungsanstalt die Aufgabe, diese neuen Belastungen generationengerecht zu verteilen.

Verleihung der goldenen Ehrennadel der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
Verleihung der goldenen Ehrennadel der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

Zum ersten Mal wurde auf Beschluss der Vertreterversammlung vom 01.06.2005, und auf Vorschlag des Verwaltungsrats vom 06.07.2005, die goldene Ehrennadel als Zeichen der Anerkennung für besondere Verdienste um die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte und die berufsständische Versorgung verliehen.
Herr Dr. med. Georg Völker aus Gutach wurde als Erster mit der goldenen Ehrennadel ausgezeichnet. Herr Dr. Mahlenbrey nahm die Ehrung am 13.09.2005 anlässlich einer Feierstunde in Gutach vor.
Als Ehrenamtsträger bekleidete Herr Dr. Völker langjährig wichtige Ämter der Versorgungsanstalt und hat hierbei Maßstäbe gesetzt.
Im Vorfeld der Erstreckung der Versorgungsanstalt des Landes Württemberg-Hohenzollern im Jahre 1962 auf das Land Baden-Württemberg gehörte Herr Dr. Völker zu den aktivsten Verfechtern der Erstreckung. Bereits ab 1961 war er Mitglied der Vertreterversammlung und seit 1966 des Verwaltungsrats. Dr. Völker Im Jahre 1970 übernahm er den Vorsitz des Satzungsausschusses. In dieser Zeit hat er notwendige Reformen vorbereitet und durchgesetzt. 1974 wurde er dann an die Spitze der Selbstverwaltung als Vorsitzender des Verwaltungsrats gewählt. Herr Dr. Völker hat dieses Amt mit dem ihm eigenen Stil geprägt, der in erster Linie von intensiver Arbeit und Sachkenntnis gekennzeichnet war. Seine 8 Amtsjahre als Vorsitzender des Verwaltungsrats waren eine außerordentlich erfolgreiche, in die Zukunft weisende Zeit. Zu erinnern sei an das neue Leistungsrecht, an die Zusammenführung der drei Berufsgruppen, an die Änderung der Bemessungsgrundlage, nicht zuletzt aber auch an die konsequente Pflichtteilnahme. Er hatte den Mut, folgerichtig dort Korrekturen im Satzungsrecht einzuleiten, wo es galt, die Schwächen der Gründerzeit zu überwinden.
Nach seinem Ausscheiden 1982 als Vorsitzender des Verwaltungsrats stellte er sein Wissen und seine Arbeitskraft als stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats bis 1986 und danach bis 1990 als Vorsitzender der Vertreterversammlung zur Verfügung.
Zahlreiche Ehrungen durch Staat und Gesellschaft und die Berufsstände wurden ihm zuteil. Er erhielt die Ehrennadel der Deutschen Zahnärzte, die Albert-Schweitzer-Medaille der Landesärztekammer Baden-Württemberg sowie das Bundesverdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland. Zu seinem 80. Geburtstag verlieh die Versorgungsanstalt Herrn Dr. Völker den Titel "Ehrenvorsitzender des Verwaltungsrats".
Verleihung der goldenen Ehrennadel Teil 2

Im Rahmen der Herbstsitzung des Verwaltungsrats am 24.09.2005 in Isny verlieh Herr Dr. Mahlenbrey die goldene Ehrennadel an Herrn Dr. med. dent. Gerhard Schütz aus Göppingen.
Herr Dr. Schütz, der 1970 als Mitglied in die Vertreterversammlung der Versorgungsanstalt gewählt wurde, wurde noch im gleichen Jahr in den Verwaltungsrat berufen. Von 1974 bis 1982 bekleidete er das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats, um von 1982 bis 1998 als Vorsitzender des Verwaltungsrats und Präsident die Versorgungsanstalt zu leiten. Mit dem Verzicht auf eine erneute Wiederwahl endete 1998 die Ära Schütz in der Versorgungsanstalt.
In seine Amtszeit fielen weit reichende Entscheidungen, wie beispielsweise die Einführung der Pflichtteilnahme für niedergelassene Teilnehmer, die Einführung der Sicherheitsrücklage und die Neudefinition der Durchschnittsabgabe sowie die Neuregelung der Berufsunfähigkeitsrenten in Anlehnung an das vorgezogene Altersruhegeld.
Nach der Wiedervereinigung stellte sich Herr Dr. Schütz dem Aufbau des zahnärztlichen Versorgungswerks in Sachsen zur Verfügung und gestaltete als stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats dessen Entwicklung maßgebend mit.
Herr Dr. Schütz hatte das Amt des Vorsitzenden der Ständigen Konferenz der Zahnärzte von 1985 bis 1996 inne und war von 1985 bis 1988 im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungswerke (ABV) tätig. Schwerpunkt seiner Tätigkeit bei der ABV war bis zuletzt die Europa-Politik. Frühzeitig die Probleme erkennend, die mit der Koordinierung der Alterssicherungssysteme in Europa verbunden sind, stellte er seine Arbeitskraft allen Versorgungswerken zur Verfügung. Seit 1984 Mitglied im Europa-Ausschuss der ABV und ab 2000 als deren Sprecher, ist es seinem unermüdlichen Einsatz zu danken, dass die berufsständischen Versorgungswerke nun auch europarechtlich zur ersten Säule der Alterssicherungssysteme gehören.
Zahlreiche Ehrungen der Berufsstände sowie durch Staat und Gesellschaft sind Herrn Dr. Schütz zuteil geworden.
Er ist Träger des Ehrenzeichens der deutschen Ärzteschaft, der Nieberle-Plakette der Landestierärztekammer und der goldenen Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft. Der Bundespräsident verlieh ihm das Bundesverdienstkreuz am Bande und das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse. Er ist Ehrenmitglied der Landeszahnärztekammer Sachsen und Ehrenpräsident der Versorgungsanstalt. Im Jahre 1999 erhielt er die Ehrenschale der ABV.
Herr Dr. Schütz erhielt die goldene Ehrennadel als Anerkennung für sein außergewöhnliches persönliches Engagement für die Versorgungsanstalt und die berufsständische Versorgung.
Herr Dr. jur. Ulrich Kirchhoff aus Celle, Vorsitzender der ABV, wurde anlässlich der Sitzung der Vertreterversammlung am 26.10.2005 mit der goldenen Ehrennadel ausgezeichnet.
Die Versorgungsanstalt ehrte Herrn Dr. Kirchhoff für seine großen Verdienste, die er sich um die berufsständische Versorgung und die Versorgungsanstalt erworben hat.
Herr Dr. Kirchhoff hat als damaliger Geschäftsführer der Ärzteversorgung Niedersachsen wesentlich dazu beigetragen, dass sich 1978 einunddreißig berufsständische Versorgungswerke zur ABV zusammenschlossen, um die Position der berufsständischen Versorgungswerke im System der gegliederten Altersversorgung zu sichern, die eigenen Interessen gegenüber der Politik zu bündeln und sich mit einer Stimme Gehör zu verschaffen.
Dr. Völker
Herr Dr. Kirchhoff wurde 1978 zunächst zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses, 1992 zu seinem Vorsitzenden gewählt. Im Jahr 2000 wurde er zum Vorsitzenden des Vorstands der ABV gewählt; im Jahr 2004 wurde er in diesem Amt bestätigt. Sein Wissen und Können hat Herr Dr. Kirchhoff beim Aufbau der berufsständischen Versorgungswerke in den neuen Bundesländern zur Verfügung gestellt und deren Entwicklung als Mitglied in den Verwaltungsausschüssen der ärztlichen Versorgungswerke Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern maßgeblich mitgestaltet.
Das Land Niedersachsen verlieh ihm das Verdienstkreuz am Bande des Niedersächsischen Verdienstsordens. Er ist Träger des Ehrenzeichens der deutschen Ärzte und Ehrensenator der Medizinischen Hochschule Hannover..
AKTUELL - AKTUELL - AKTUELL
AKTUELL - AKTUELL - AKTUELL
Nach dem Alterseinkünftegesetz können ab 01.01.2005 Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn das berufsständische Versorgungswerk vergleichbare Leistungen wie die Gesetzliche Rentenversicherung erbringt. Das Bundesfinanzministerium hat mit Erlass vom 03.11.2005 festgestellt, dass die Versorgungsanstalt diese Voraussetzungen erfüllt. Der Erlass des Ministeriums ist auf den Internet-Seiten der Versorgungsanstalt unter der Rubrik VA - Information nachzulesen.
Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung, der auch für die Teilnehmer der Versorgungsanstalt maßgeblich ist, die von der Deutschen Rentenversicherung befreit sind, beläuft sich im Jahr 2006 auf 19,5 %. Aufgrund der Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze auf 5.250,00 EUR ergibt sich ein Höchstbeitrag von 1.023,75 EUR pro Monat. Die Zahlung eines solchen Beitrags führt bei der Versorgungsanstalt im Jahr 2006 zu einer Jahresleistungszahl von 113,37 %.
VA-Seminare 2006
VA-Seminare 2006
"Was bedeutet berufsständische Versorgung und was bringt Ihnen die VA?"
Termine:
- Samstag, 11.03.2006, 9:30 Uhr in Sindelfingen
- Samstag, 14.10.2006, 9:30 Uhr in Rust (Baden)
Anmeldung: schriftlich, E-Mail: info@bwva.de oder Telefax: 07071-26934
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