14.12.2022 09:31 Alter: 105 days
Kategorie: News-Archiv, Newsteaser

Hinzuverdienst bei vorgezogenem Altersruhegeld

Am 1. Dezember hat der Bundestag beschlossen, die Hinzuverdienstgrenze in der Deutschen Rentenversicherung für Frührentner zum 1. Januar 2023 abzuschaffen. Sie stellen sich nun sicher die Frage, ob dies auch für die vorgezogenen Altersruhegelder der Versorgungsanstalt gilt.


Vorweg sei gesagt: Ab Erreichen Ihrer Altersgrenze können Sie auch bei der Versorgungsanstalt unabhängig von der gewählten Ruhegeldart in jedem Fall unbegrenzt hinzuverdienen. Zudem haben Sie bei der Versorgungsanstalt bereits zuvor die Möglichkeit unbegrenzt hinzuzuverdienen, sofern Sie vorgezogenes Altersruhegeld ohne Berufsaufgabe wählen. Dies ist als sogenannte Teilrente in Höhe von 30 %, 50 % oder 70 % möglich. Den restlichen Teil Ihres Altersruhegeldes können Sie dann abschlagsfrei bei Erreichen Ihrer Altersgrenze oder auch später in erhöhter Form mit entsprechenden Zuschlägen wahrnehmen.

 

Lediglich bei einer vorgezogenen Vollrente ist Ihre Hinzuverdienstmöglichkeit eingeschränkt. Von der Systematik her unterscheidet die Satzung der Versorgungsanstalt bei der Berechnung ein vorgezogenes Altersruhegeld mit und ohne Berufsaufgabe. Beide Altersruhegelder unterscheiden sich dabei durch ihren Kürzungsfaktor. Während die Kürzung der Ansprüche bei vorgezogenem Altersruhegeld ohne Berufsaufgabe mittels eines versicherungsmathematisch berechneten Abschlags in Höhe von 0,45 % pro Monat des Vorziehens des Altersruhegeldes – und damit ohne Belastung für die Teilnehmergemeinschaft – erfolgt, beträgt die Kürzung der Ansprüche bei vorgezogenem Altersruhegeld mit Berufsaufgabe reduzierte 0,32 % und 0,34 %. Hier kommt der Zusammenhang zwischen vorgezogenem Altersruhegeld mit Berufsaufgabe und Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit zum Tragen. Die Versorgungsanstalt achtet in ihrer Satzung auf identische Rahmenbedingungen und Ansprüche dieser beiden Ruhegeldarten.

 

Warum tun wir dies?

Die meisten Berufsunfähigkeiten treten erst mit zunehmendem Alter ein. Durch die Möglichkeit, anstelle der Berufsunfähigkeitsrente ein gleichwertiges vorgezogenes Altersruhegeld ab der vorgezogenen Altersgrenze in Anspruch zu nehmen, reduziert sich die Anzahl an Berufsunfähigkeitsverfahren deutlich. Dadurch verringern sich die Gesamtkosten für Berufsunfähigkeitsverfahren, was die Verwaltungskosten entlastet. Gleichzeitig kann Personen, die von möglicher Berufsunfähigkeit betroffenen sind, ab der vorgezogenen Altersgrenze der Aufwand und die Mühe der Begutachtung erspart werden. Eine wesentliche Erhöhung oder gar eine Aufhebung der hier geltenden Geringfügigkeitsgrenze würde einer Berufsunfähigkeit widersprechen.

 

Höhe der Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze der Versorgungsanstalt orientiert sich an der Entgeltgrenze für Minijobs, die sich laut Bundestagsbeschluss künftig jeweils analog des Mindestlohns erhöhen wird. Zum 1. Oktober 2022 hat der Deutsche Bundestag eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde beschlossen. Damit einhergehend hat sich auch die Entgeltgrenze für Minijobs und damit die Hinzuverdienstmöglichkeit bei Altersruhegeld mit Berufsaufgabe und Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit von bislang 6.300 Euro auf 7.280 Euro jährlich erhöht.