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Abgabe-Werte / Sonderausgabenabzug 2018
Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV), der auch für die Teilnehmer der Versorgungsanstalt maßgeblich ist, die von der Deutschen Rentenversicherung befreit sind, beläuft sich im Jahr 2018 auf 18,6 %. Gleichzeitig steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der DRV auf 6.500,00 EUR. Soweit die Berufseinkünfte des Jahres 2016 weniger als 121.000,00 EUR betrugen, ergibt dies für Teilnehmer, die von der Versicherungspflicht in der DRV befreit sind, einen Höchstbetrag von 1.209,00 EUR. Die Zahlung eines solchen Beitrags führt bei der Versorgungsanstalt im Jahr 2018 zu einer Jahresleistungszahl von 108,14 %. Lagen die Berufseinkünfte im Jahr 2016 bei 121.000,00 EUR oder mehr, so gilt der allgemeine Beitragssatz von 12 % der Berufseinkünfte des vorletzten Jahres.
Das maximale steuerliche Abzugsvolumen (Sonderausgabenabzug für Beiträge zur VA), welches in 2017 bei 23.362 EUR lag (bei Zusammenveranlagung 46.724 EUR), beläuft sich für das Jahr 2018 auf 23.712 EUR (bei Zusammenveranlagung 47.424 EUR).
Abgabewert | Jahresleistungszahl in % | EUR | |
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Mindestabgabe | 20,00 % | 223,60 EUR monatlich | |
Durchschnittsabgabe | 100,00 % | 1.118,00 EUR monatlich | |
Höchstabgabe | 170,00 % | 1.900,60 EUR monatlich |