

30.11.2016 10:20 Alter: 5 yrs
Kategorie: News-Archiv
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Abgabe-Werte / Sonderausgabenabzug 2017
Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV), der auch für die Teilnehmer der Versorgungsanstalt maßgeblich ist, die von der Deutschen Rentenversicherung befreit sind, beläuft sich im Jahr 2017 weiterhin auf 18,7 %. Gleichzeitig steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der DRV auf 6.350,00 EUR. Soweit die Berufseinkünfte des Jahres 2015 weniger als 119.000,00 EUR betrugen, ergibt dies für Teilnehmer, die von der Versicherungspflicht in der DRV befreit sind, einen Höchstbetrag von 1.187,45 EUR. Die Zahlung eines solchen Beitrags führt bei der Versorgungsanstalt im Jahr 2017 zu einer Jahresleistungszahl von 108,64 %. Lagen die Berufseinkünfte im Jahr 2015 bei 119.000,00 EUR oder mehr, so gilt der allgemeine Beitragssatz von 12 % der Berufseinkünfte des vorletzten Jahres.
Das maximale steuerliche Abzugsvolumen (Sonderausgabenabzug für Beiträge zur VA), welches in 2016 bei 22.767 € lag (bei Zusammenveranlagung 45.534 €), beläuft sich für das Jahr 2017 auf 23.362 € (bei Zusammenveranlagung 46.724 €).
Abgabewert | Jahresleistungszahl in % | EUR | |
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Mindestabgabe | 20,00 % | 218,60 EUR monatlich | |
Durchschnittsabgabe | 100,00 % | 1.093,00 EUR monatlich | |
Höchstabgabe | 170,00 % | 1.858,10 EUR monatlich |