01.12.2015 14:07 Alter: 7 yrs
Kategorie: News-Archiv

Abgabe-Werte / Sonderausgabenabzug 2016


Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV), der auch für die Teilnehmer der Versorgungsanstalt maßgeblich ist, die von der Deutschen Rentenversicherung befreit sind, beläuft sich im Jahr 2016 weiterhin auf 18,7 %. Gleichzeitig steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der DRV auf 6.200,00 EUR. Soweit die Berufseinkünfte des Jahres 2014 weniger als 116.000,00 EUR betrugen, ergibt dies für Teilnehmer, die von der Versicherungspflicht in der DRV befreit sind, einen Höchstbetrag von 1.159,40 EUR. Die Zahlung eines solchen Beitrags führt bei der Versorgungsanstalt im Jahr 2016 zu einer Jahresleistungszahl von 108,66 %. Lagen die Berufseinkünfte im Jahr 2014 bei 116.000,00 EUR oder mehr, so gilt der allgemeine Beitragssatz von 12 % der Berufseinkünfte des vorletzten Jahres.
Das maximale steuerliche Abzugsvolumen (Sonderausgabenabzug für Beiträge zur VA), welches bisher bei 22.172 € lag (bei Zusammenveranlagung 44.344 €), beläuft sich für das Jahr 2016 auf 22.767 € (bei Zusammenveranlagung 45.534 €).
Abgabewerte 2016
Abgabewert Jahresleistungszahl in % EUR
Mindestabgabe 20,00 % 213,40 EUR monatlich
Durchschnittsabgabe 100,00 % 1.067,00 EUR monatlich
Höchstabgabe 170,00 % 1.813,90 EUR monatlich