

12.12.2014 07:29 Alter: 8 yrs
Kategorie: News-Archiv
Kategorie: News-Archiv
Abgabe-Werte 2015
Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV), der auch für die Teilnehmer der Versorgungsanstalt maßgeblich ist, die von der Deutschen Rentenversicherung befreit sind, beläuft sich im Jahr 2015 auf 18,7 %. Gleichzeitig steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der DRV auf 6.050,00 EUR. Soweit die Berufseinkünfte des Jahres 2013 weniger als 114.000,00 EUR betrugen, ergibt dies für Teilnehmer, die von der Versicherungspflicht in der DRV befreit sind, einen Höchstbetrag von 1.131,35 EUR. Die Zahlung eines solchen Beitrags führt bei der Versorgungsanstalt im Jahr 2015 zu einer Jahresleistungszahl von 108,68 %. Lagen die Berufseinkünfte im Jahr 2013 bei 114.000,00 EUR oder mehr, so gilt der allgemeine Beitragssatz von 12 % der Berufseinkünfte des vorletzten Jahres.
Abgabewert | Jahresleistungszahl in % | EUR |
---|---|---|
Mindestabgabe | 20,00 % | 208,20 EUR monatlich |
Durchschnittsabgabe | 100,00 % | 1.041,00 EUR monatlich |
Höchstabgabe | 170,00 % | 1.769,70 EUR monatlich |