

Kategorie: Newsteaser
Abgabe-Werte / Sonderausgabenabzug 2019
Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV), der auch für die Teilnehmer der Versorgungsanstalt maßgeblich ist, die von der Deutschen Rentenversicherung befreit sind, beläuft sich im Jahr 2019 weiterhin auf 18,6 %. Gleichzeitig steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der DRV auf 6.700,00 EUR. Soweit die Berufseinkünfte des Jahres 2017 weniger als 125.000,00 EUR betrugen, ergibt dies für Teilnehmer, die von der Versicherungspflicht in der DRV befreit sind, einen Höchstbetrag von 1.246,20 EUR. Die Zahlung eines solchen Beitrags führt bei der Versorgungsanstalt im Jahr 2019 zu einer Jahresleistungszahl von 108,08 %. Lagen die Berufseinkünfte im Jahr 2017 bei 125.000,00 EUR oder mehr, so gilt der allgemeine Beitragssatz von 12 % der Berufseinkünfte des vorletzten Jahres.
Das maximale steuerliche Abzugsvolumen (Sonderausgabenabzug für Beiträge zur VA), welches in 2018 bei 23.712 EUR lag (bei Zusammenveranlagung 47.424 EUR), beläuft sich für das Jahr 2019 auf 24.305 EUR (bei Zusammenveranlagung 48.610 EUR).
Abgabewert | Jahresleistungszahl in % | EUR | |
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Mindestabgabe | 20,00 % | 230,60 EUR monatlich | |
Durchschnittsabgabe | 100,00 % | 1.153,00 EUR monatlich | |
Höchstabgabe | 170,00 % | 1.960,10 EUR monatlich |