Baden-Württembergische Versorgungsanstalt
für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

- Anstalt des öffentlichen Rechts -


Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte wurde im Jahr 1952 durch Landesgesetz errichtet. Sie ist die "gesetzliche Rentenversicherung" für die angestellten und niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Baden-Württemberg.

 

Ab dem 01.01.2023 sind berufsständisch Versicherte gesetzlich verpflichtet, einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung ausschließlich elektronisch zu stellen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung können Sie als (angehende/r) Teilnehmerin bzw. Teilnehmer der BWVA über folgenden Link beantragen:

 

Befreiung beantragen 

(Halten Sie hierfür Ihre siebenstellige Verwaltungsnummer bereit, im Befreiungsantrag "Mitgliedsnummer" genannt)

 

Der Link führt Sie auf die Website der DASBV, dem Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH. Der von Ihnen ausgefüllte Antrag wird von der Versorgungsanstalt ergänzt und an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet.

 

Erforderliche Daten für die E-Befreiung

 

FAQ