

Anmeldeverfahren bei der VA
Der Anmeldung folgt eine sachliche Feststellung der Teilnahme, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, bzw. wenn nicht, deren Ablehnung. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie in Form eines Bescheides. In dem Bescheid erhalten Sie Ihre persönliche eindeutige 7-stellige Verwaltungsnummer mitgeteilt, die Sie bei zukünftigen Kontakt angeben sollten. Von der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie sich in diesem Falle von der Versicherungspflicht befreien lassen, allerdings benötigen sie dazu die Bestätigung von der Versorgungsanstalt, dass Sie hier pflichtversichert sind. Die Befreiung gilt ab dem Beginn der Tätigkeit, wenn sie innerhalb von 3 Monaten beantragt wird, ansonsten ab Antragseingang.
Da die meisten Arbeitgeber Ihre Abgaben direkt an uns abführen, teilen Sie bitte Ihrem Arbeitgeber Ihre Verwaltungsnummer und die Befreiung mit, damit wir Ihnen die Beiträge einfach und eindeutig zuordnen können. Zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht direkt an uns, so müssen Sie die Abgaben selbst an uns entrichten (siehe Versorgungsabgaben), wir empfehlen dafür unser Lastschriftverfahren.