Gebührenordnung

§ 1
Für die Zurückweisung eines Widerspruchs wird eine Gebühr erhoben.

§ 2
Die Gebühr wird nach billigem Ermessen in dem durch das jeweilige Gebührenverzeichnis zum Landesgebührengesetz bestimmten Rahmen festgesetzt.

§ 3
Die Gebührenordnung tritt am 1. Januar 1988 in Kraft.

 

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02.03.12

VA-Aktuell 1/2012

Satzungsänderungen zum 01.01.2012
Steuer und Rente
VA – Standpunkt
Kindbezogene Leistungen
Verso...
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05.12.11

Abgabewerte 2012

Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung, der auch für die Teilnehmer der Versorgungsanstal...
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17.11.11

Satzungsänderungen zum 01.01.2012

Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.10. 2011 eine Reihe von Satzung...
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