Rechtsgrundlage

Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (kurz »Versorgungsanstalt« genannt) wurde im Jahr 1952 durch Landesgesetz als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Tübingen gebildet.

Sie untersteht der Staatsaufsicht durch das Land Baden-Württemberg. Ihre Aufgabe ist es, den Teilnehmern und ihren Hinterbliebenen im Falle der Berufsunfähigkeit, des Alters und des Todes Versorgung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Versorgungsanstalt und der Satzung zu gewähren.

 

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bwva News
bwva
05.12.11

Abgabewerte 2012

Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung, der auch für die Teilnehmer der Versorgungsanstal...
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17.11.11

Satzungsänderungen zum 01.01.2012

Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.10. 2011 eine Reihe von Satzung...
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30.06.11

Emittenten-Risiken im EURO-Raum

Das Engagement der Versorgungsanstalt bei öffentlichen Schuldnern im derzeit als besonders kritisch ...
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bwva Baden-Württembergische
Versorgungsanstalt für
Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

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