
Die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) ist der Zusammenschluß der auf öffentlich-rechtlicher Grundlage errichteten berufsständischen Versorgungswerke. Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist es, im Rahmen des gegliederten Systems der Alters- und Hinterbliebenenversorgung gemeinsame Interessen zu wahren, zu fördern und zu vertreten.
Die berufsständischen Versorgungswerke stellen die Pflichtversorgung für die klassischen, kammerfähigen freien Berufe der Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigten, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer sowie Zahnärzte bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung dar.
Die ABV umfaßt derzeit 89 Versorgungswerke im Bundesgebiet. Sie hat ihren Sitz in Berlin mit einem Verbindungsbüro in Brüssel.
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