
Der Bundesgesetzgeber hat zum Datenaustausch im Arbeitgebermeldeverfahren bezüglich Ihrer Entgelte neue Vorschriften erlassen, die zum 01.01.2009 in Kraft getreten sind.
Nach § 28 a Abs. 10 und 11 SGB IV haben die Arbeitgeber für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2009 die von den Versorgungswerken zur Abgabeerhebung benötigten Daten elektronisch zu übermitteln. Die Versorgungswerke werden dabei in das bereits bisher bestehende gesetzliche Verfahren einbezogen.
Der Datenaustausch erfolgt in dem gesicherten Verfahren der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) stellt dafür eine Sammelannahmestelle bereit, die DASBV Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH. Von ihr werden die Daten an die Versorgungswerke weitergeleitet.
Nähere Einzelheiten können Sie der Internetseite www.dasbv.de entnehmen.
Wenn Sie der Versorgungsanstalt eine Lastschriftermächtigung erteilen, werden wir regelmäßig zum 15. des Folgemonats die Rentenversicherungsbeiträge für Ihre Angestellten direkt von Ihrem Konto abbuchen.
Vorteile:
Ein Formblatt zur Erteilung einer Lastschriftermächtigung finden Sie hier.
Wenn Sie die Rentenversicherungsbeiträge monatlich direkt auf unser Konto überweisen, bitten wir Sie, im Verwendungszweck unbedingt Ihre Betriebsnummer, den Monat und das Jahr für den die Beiträge bestimmt sind, anzugeben. Um Zuordnungsprobleme zwischen Beitragsmeldung und Zahlung zu vermeiden, bitten wir Sie außerdem, den unter einer Betriebsnummer gemeldeten Beitrag in einem Gesamtbetrag zu überweisen und nicht in mehreren Einzelüberweisungen.
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